Eine Pferdeauktion ist immer spannend und die Freude ist groß, wenn man den Zuschlag tatsächlich bekommt und seinen Favoriten ersteigert hat. Doch vergessen Sie nicht, dass mit dem Hammerschlag nicht nur das Eigentum, sondern auch alle damit verbundenen Risiken auf Sie als neuen Eigentümer übergehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet Ihnen sofort ab Zuschlag („Fall of Hammer“) Versicherungsschutz für Ihr ersteigertes Pferd.
Schließen Sie die Fall-of-Hammer-Versicherung unbedingt vor dem Kauf ab! Ersteigern Sie bei der Auktion letztlich doch kein Pferd, entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Sollten Sie den Zuschlag nicht bekommen, entstehen selbstverständlich keine Kosten für Sie!
Der Versicherungsschutz besteht sofort ab Zuschlag.
Bei Tod oder Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der auf der Auktion gezahlte Kaufpreis des Pferdes ohne Abzug eines Selbstbehalts erstattet.
Bei Diebstahl oder Raub wird der auf der Auktion gezahlte Kaufpreis des Pferdes, ohne Abzug eines Selbstbehalts, erstattet.
Der Tod des Pferdes infolge eines Transportunfalls (einschließlich Transportmittelunfall) innerhalb Deutschlands, in allen Anrainerstaaten sowie in Skandinavien, Spanien, Portugal oder Italien ist in der Fall-of-Hammer-Versicherung miteingeschlossen.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Formulare
Die Allianz Agrar AG entwickelt und vertreibt als Dienstleister der Allianz Spezialkonzepte für die Landwirtschaft. Wir helfen Ihnen, den für Ihren Betrieb optimalen Versicherungsschutz herzustellen. Profitieren Sie dabei von der langjährigen Erfahrung in der Vertrags- und Schadenabwicklung der Allianz Agrar. Risikoträger und Vertragspartner ist die Allianz Versicherungs-AG.
Bei den Inhalten auf dieser Seite handelt es sich um grundlegende unverbindliche Informationen. Für jeden Versicherungsvertrag gelten die darin vereinbarten Inhalte und Bedingungen.