Tierseuchen und Krankheiten Wir bieten Schutz für Rinder-, Schweine- und Geflügelbetriebe
Durch den globalen Warenverkehr und den internationalen Handel steigt das Krankheits- und Seuchenrisiko. Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können schnell zu hohen finanziellen Verlusten führen. Egal, ob Ihr Betrieb direkt betroffen ist oder lediglich in einem Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet liegt – Ihre Existenz kann schnell auf dem Spiel stehen!
Die Tierseuchenkasse erstattet Ihnen nur den Wert der Tiere, die auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen. Der häufig existenzbedrohende Ertragsausfall ist damit nicht abgedeckt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb mit der Ertragsschadenversicherung! Diese greift auch im Falle eines Vermarktungsverbotes, bei dem Ihre Kosten weiterlaufen, während die Verkaufserlöse ausbleiben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Optimale Absicherung vor Ertragsausfällen
Wir schützen Ihre Existenz, damit Sie ruhig schlafen können!
Flexible und bedarfsgerechte Selbstbehaltsregelungen
Staffelung nach Versicherungssumme
Individuelle Produktanpassungen auf Ihre Bedürfnisse
Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
Einfache und schnelle Regulierung im Schadenfall
Damit Ihre Kosten immer gedeckt sind.
Überblick Versicherungsleistungen für Rinder, Schweine und Geflügel
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Entschädigt wird der Ertragsausfall aufgrund von anzeigepflichtigen Tierseuchen wie zum Beispiel Schweinepest (ESP/ASP), Aujeszkysche Krankheit, Maul- und Klauenseuche (MKS), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), Bovine Herpesvirus Typ-1 (BHV-1), Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest). Es gilt stets die aktuelle Fassung der Verordnung anzeigepflichtiger Tierseuchen.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten
Übernommen werden die finanziellen Einbußen durch meldepflichtige übertragbare Krankheiten. Hierzu gehören u. a. Schmallenberg-Virus, Q-Fieber, Listeriose, Mareksche Krankheit, Paratuberkulose. Eine genaue und stets aktuelle Auflistung finden Sie hier.
Übertragbare Krankheiten
Hier sind alle Verluste durch übertragbare Krankheiten wie z. B. Eutererkrankungen, Dysenterie oder Porcine Epidemic Diarrhea (PED) eingeschlossen.
Unfall im Tierbestand
Sämtliche Unfälle wie zum Beispiel ein Ausfall der Lüftungsanlage oder das Durchbrechen der Spaltenböden sind abgedeckt.
Kontamination durch Schadstoffe
Trotz umfangreicher Kontrollen gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Futtermittelkontamination (z. B. mit Dioxin belastete Eier im Sinne der Rückstands-Höchstmengenverordnung RHmV).
Diebstahl
Deckungsbeitragsentschädigung
Bei der Deckungsbeitragsentschädigung können Sie anzeigepflichtige Tierseuchen und wahlweise auch meldepflichtige und übertragbare Krankheiten absichern.
Im Versicherungsfall wird der tatsächlich entstandene Schaden anhand der betrieblichen Daten ermittelt. Grundlage für die Entschädigung ist die tatsächlich entstandene Minderung des Deckungsbeitrags abzüglich eines vorher vereinbarten Selbstbehalts. Die Deckungsbeitragsentschädigung garantiert Ihnen somit eine detaillierte Ermittlung aller Schadenpositionen in Ihrem Betrieb.
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Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Formulare
Die Allianz Agrar entwickelt und vertreibt Spezialkonzepte für die Landwirtschaft. Wir helfen Ihnen, den für Ihren Betrieb optimalen Versicherungsschutz herzustellen. Profitieren Sie dabei von der langjährigen Erfahrung in der Vertrags- und Schadenabwicklung der Allianz Agrar. Risikoträger und Vertragspartner ist die Allianz Versicherungs-AG.
Bei den Inhalten auf dieser Seite handelt es sich um grundlegende unverbindliche Informationen. Für jeden Versicherungsvertrag gelten die darin vereinbarten Inhalte und Bedingungen.
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