Wichtige Informationen zur Blauzungenkrankheit (BTV3) und Impfung

Seit Oktober 2023 ist die Blauzungenkrankheit erstmals seit vier Jahren wieder in Mitteleuropa präsent. Der aktuell zirkulierende Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV3) verursacht teilweise schwere Symptome bei infizierten Rindern (z. B. massiver Rückgang der Milchleistung). Es ist davon auszugehen, dass wetterbedingt das Infektionsgeschehen auch in Deutschland weiter zunehmen wird. Derzeit gibt es in der Europäischen Union (EU) jedoch noch keinen zugelassenen Impfstoff. Das Paul-Ehrlich-Institut hat nach einer beschleunigten Nutzen-Risiko-Bewertung drei Impfstoffe zur Prophylaxe gegen BTV3-Infektionen benannt – BULTAVO 3, BLUEVAC-3, Syvazul BTV 3 – deren Anwendung das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung zum Schutz von Schafen und Rindern für die Dauer von sechs Monaten (also bis 12/2024) gestattet hat, solange es keinen zugelassenen Impfstoff gibt.1

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) vom 3.7.2024 hin, alle Rinderbestände mit einem der nun zur Verfügung stehenden Impfstoffe (nach den jeweiligen Herstellerempfehlungen) zu impfen und sie so vor einer Erkrankung durch den BT-Erreger zu schützen. Die StIKo Vet empfiehlt in einer aktuellen Kurzstellungnahme, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass BTV-3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind.2

Die Impfung gegen den BT Serotyp 3 ist für Rinder vor der Hauptphase der Gnitzensaison anzuraten, die spätestens ab August 2024 beginnen wird, um die Rinderbestände vor Todesfällen und Klinik zu schützen.3

1 Quelle: Paul Ehrlich Institut vom 21.6.2024

2 Kurzstellungnahme: StIKo Vet empfiehlt Impfung gegen BTV3: 03.07.2024

3 Quelle: Impfung gegen BTV-3| StIKo Vet am FLI | Stand: 01.07.2024

Im Rahmen der bei uns im Versicherungsbestand befindlichen Rinder-Ertragsschadenversicherung besteht keine Impfpflicht seitens des Versicherers. Unabhängig von einer BTV-Impfung werden alle versicherten Ertragsschäden (Leistungsminderungen, Tierverluste, amtl. verfügte Lieferverbote) infolge einer BT-Infektion des versicherten Rinderbestandes bei unverzüglicher Schadensmeldung und abzüglich des vereinbarten Vertragsselbstbehaltes entschädigt. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Impfstoff- und Impfdurchführungskosten für die Schutzimpfung gegen den BT Serotyp 3 sowie Kosten für daraus eventuell folgende Impfschäden (Verkalbungen).

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