Nordrhein-Westfalen setzt die Mehrgefahrenversicherung im Freilandgartenbau mit bis zu 50% in 2024 fort! Die Allianz Agrar bietet Ihnen ein attraktives Angebot mit förderfähigen Produkten in den Bereichen Gemüse-, Obst- und Weinbau. Die Förderung des Risikomanagements zum Schutz vor Hagel, Frost, Sturm und Starkregen ist für Betriebe mit in Nordrhein-Westfalen bewirtschafteten Flächen in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Weinbau möglich.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein Selbstbehalt von 20% der Versicherungssumme der geschädigten Position. Eine Anpassung des Selbstbehalts ist jedoch im Rahmen des Produktangebots mit der Ausnahme des Bereichs Gemüse möglich. Staatlich gefördert werden Ausgaben für Versicherungsprämien, die mindestens zwei der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken.
Ab dem Jahr 2024 soll die Antragsstellung der Mehrgefahrenversicherung über das ELAN-Antragsverfahren (Elektronische Antragsstellung für Landwirte) möglich sein. Bitte beachten Sie, dass die Anträge zur Mehrgefahrenversicherung, ebenso wie Folgenanträge für bereits 2023 geförderte Versicherungsverträge, zwischen dem 15.03. und 15.05. über ELAN gestellt werden müssen.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung in Höhe von bis zu 50% für die Absicherung eines breiten Gefahrenpakets und stärken Sie damit Ihr betriebliches Risikomanagement. So sind Sie für eine erfolgreiche Zukunft bestens gerüstet!
Weitere Informationen zur Förderung und unserem Angebot erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Allianz Agrar oder über das untenstehende Kontaktformular.
Um sich die Förderung der Mehrgefahrenversicherung in NRW zu sichern und Ihr betriebliches Risikomanagement zu stärken, benötigen Sie ein Angebot einer Versicherung für förderfähige Produkte. Kontaktieren Sie uns dafür über Ihren Ansprechpartner der Allianz Agrar oder setzen Sie sich über das untenstehende Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Kontaktieren Sie uns dafür über Ihren Ansprechpartner der Allianz Agrar oder setzen Sie sich über das untenstehende Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Bei mehrjährigen Versicherungsverträgen, die bereits 2023 gefördert wurden, handelt es sich um Folgeanträge, welche ebenso zwischen dem 15.03. und 15.05. über ELAN für ein weiteres Jahr beantragt werden müssen.
Vertragsänderungen, beispielsweise bei Gefahren und Nutzartcodes, sind zulässig und können schon vor dem 15.03.2024 vorgenommen werden. Darüber muss die Bewilligungsbehörde nicht vorab informiert werden.
Dafür müssen Sie ein Vorverfahren durchlaufen, um die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erhalten. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn gilt in 2024 mit Einreichung des Versicherungsangebots als genehmigt. Den Vordruck zur Übersendung des Versicherungsangebots vor Antragsstellung erhalten Sie hier. Den Vertrag dürfen Sie erst nach Einreichung des Versicherungsangebots bei der zuständigen Kreisstelle schließen. Zusätzlich müssen Sie zwischen dem 15.03. und 15.05. über ELAN die Antragsstellung beantragen.
Sollte das Versicherungsangebot nicht vorzeitig eingereicht werden, gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit ELAN-Antragstellung als genehmigt und der Versicherungsvertrag kann geschlossen werden.
Sichern Sie Ihre Erträge gegen Hagel, Sturm und Starkregen ab.
Bitte beachten Sie die förderfähigen Kulturen aus der Förderrichtlinie.
Bei Kernobst sind die im Rahmen der NRW-Förderung versicherbaren Gefahren Hagel, Sturm, Starkregen und Frost.
Bei Stein- und Beerenobst sind die im Rahmen der NRW-Förderung versicherbaren Gefahren Hagel und Sturm.
Versichern Sie sich gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Frost.