Afrikanische Schweinepest: Erster Fall in Hessen

Nun auch in Hessen: Zum ersten Mal ist ein mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau gefunden worden. Um die Ausbreitung der Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzugrenzen, werden nun die üblichen Schutzzonen errichtet. Oberstes Ziel ist es, die Seuche aus den Hausschweinbeständen fernzuhalten - Bitte achten Sie daher auf die strikte Einhaltung von Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen!

Mit der Ertragsschadenversicherung der Allianz Agrar haben Sie frühzeitig vorgesorgt, das Risiko ASP ist darin grundsätzlich enthalten.

Was tun, wenn Sie unmittelbar von behördlichen Maßnahmen betroffen sind?

Je nach behördlichen Auflagen dürfen Sie weder Tiere zu- noch verkaufen, wenn Ihr Betrieb in einem Restriktionsgebiet liegt. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, wenn Ihr Betrieb von behördlichen Maßnahmen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest betroffen ist.

Melden Sie Ihren Schaden bitte hier: Onlinemeldung oder unter 089 67 82 97-0.

Wir werden unverzüglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen und die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen besprechen.

Was tun, wenn Sie ein amtliches Ernte- bzw. Bewirtschaftungsverbot für Ihre Flächen erhalten?

Wenn sie bei uns eine Ernteverbotsversicherung abgeschlossen haben, leistet diese, wenn Ihre landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des ASP-Gefährdungsbezirks liegen und ein amtliches Ernte- bzw. Bewirtschaftungsverbot vorliegt. Ob Sie staatliche Entschädigungen erhalten, hat auf unsere Auszahlung keinen Einfluss.

Bei Vorliegen eines amtlichen Ernteverbots, senden Sie uns dieses an schadenmeldung-pflanze@allianzagrar.de.

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