Seit Herbst 2020 tritt der Virus-Subtyp H5N8 neben weiteren Subtypen in Europa verstärkt bei Wildvögeln auf und führt in der Folge auch zu zahlreichen Ausbrüchen bei Geflügel. Mitte Februar 2021 meldeten in Europa insgesamt 25 Länder Wildvögelfälle oder Infektionsgeschehen in Geflügelbetrieben. Seit Anfang 2021 sind in Deutschland laut Friedrich-Loeffler-Institut über 230 Vogelgrippe-Fälle in Geflügelhaltung festgestellt worden (Stand: 2.6.2021). Besonders im Bereich der Hühnervögel hat sich die Zahl der Schäden im Vergleich zu 2016/17 nahezu vervierfacht.
In diesem Jahr ist die Vogelgrippe (HPAI) auch in den Sommermonaten immer noch Thema. Deutschlandweit kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen der Geflügelpest. Im Landkreis Osnabrück kam es im Juni zu einem Ausbruch in einer Freilandhaltung. Vor allem aus dem Norden Deutschlands werden noch vereinzelt positive Wildvögel gemeldet. In Niedersachsen wurde der letzte Ausbruch am 25. Juni 2021 festgestellt.
Im Winterhalbjahr 2020/2021 hat dies in Deutschland in der Landwirtschaft zu Schäden in Millionenhöhe geführt. Mehr als 350 Geflügelbetriebe haben laut der R+V Versicherung bereits ihre Schäden gemeldet. Das sind rund 100 Fälle mehr als bei der bis dato größten Vogelgrippe-Welle 2016/2017 (Quelle: https://www.agrarheute.com/tier/trauriger-rekord-vogelgrippe-verursacht-millionenschaeden-581536).
Auch andere Versicherer, wie die Münchener & Magdeburger Agrar AG, vermelden eine beachtliche Anzahl an Schadenfällen mit hohen Schadensummen. Fast die Hälfte der Fälle gehen dabei auf eine Sperre der Betriebe zurück, wobei eine Umkennzeichnung der Eier nicht notwendig war. Mehr als ein Viertel aller Schadenfäle haben eine Umkennzeichnung der Eier nach einer Aufstallungsanordnung zur Folge.
Interessant dabei: Die drei am häufigsten gemeldeten Schadenursachen sind zu 72% Schäden, bei denen die Tierseuchenkasse keine Entschädigung leistet. Ohne eine private Ertragsschadenversicherung wären hier Existenzen gefährdet gewesen. Und auch bei der Wahl des Versicherungsschutzes gilt es auf die Details zu achten: Kritisch prüfen sollte jeder Versicherungsnehmer, welchen Zeitpunkt seine Versicherung als Schadenbeginn anrechnet, da sonst schnell wertvolle Haftzeit verloren gehen kann.
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