Ihre Schadenmeldung zu Frostschäden in Wein

Die Frostnächte dieser Woche haben in nahezu allen deutschen Anbaugebieten zu großflächigen und teils schweren Schädigungen der Weinreben geführt. Sollten Sie einen Schaden feststellen oder vermuten, melden Sie diesen schnell & unkompliziert online über unser Webportal oder telefonisch unter 089 / 67 82 97-77. Sobald wir Ihre Schadenmeldung registriert haben leiten wir diese an unsere Schadeneinsatzleitung zur Veranlassung der Vorbesichtigung weiter.

In Anbetracht der großen Anzahl an betroffenen Betrieben möchten wir Sie gerne zum weiteren Vorgehen informieren:

1. Vorbereitung der Schadenermittlung

Unsere Schadeneinsatzleiter oder Sachverständigen werden sich demnächst telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Umfang Ihrer Schäden abzufragen sowie einen Termin zur Schadenermittlung zu vereinbaren. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Schadenmeldung ab. Bitte vergewissern Sie sich baldmöglichst über die Anzahl sowie die Gesamtfläche der frostgeschädigten Weinberge und geben Sie diese im Telefonat bekannt, damit die Einsätze optimal geplant werden können.

2. Durchführung der Schadenermittlung

Bitte halten Sie zum Regulierungstermin Ihre Bankverbindung (IBAN), das Flächenverzeichnis aus dem Agrarantrag mit dem Summenblatt, Ihre ausgedruckte Weinbaukartei mit Summenblatt sowie Ihr Anbauverzeichnis bereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bzw. die von Ihnen zur Begleitung der Schadenermittlung beauftragte Person ortskundig bezüglich sämtlicher beschädigter Flächen ist und diese zweifelsfrei im Anbauverzeichnis zuordnen kann. Bitte bereiten Sie eine zeitsparende Fahrtroute vor und zeigen Sie den Sachverständigen zuerst die am stärksten beschädigten Flächen.

3. Weiterbewirtschaftung geschädigter Flächen

Hiermit heben wir das bedingungsgemäß vereinbarte Veränderungsverbot für beschädigte Flächen im Schadenfall dahingehend auf, dass Sie ab sofort un- und teilbeschädigte Frostruten, die den Schaden mindern, niederziehen sowie total beschädigte Frostruten schneiden dürfen. In beiden vorgenannten Fällen ist keine weitere Nachfrage oder Genehmigung des Versicherers erforderlich, sofern von Ihnen sichergestellt wird, dass in jeder geschädigten Parzelle/Rebsorte eine vollständige Zeile unverändert stehen bleibt, bis die Vorbesichtigung des Schadens durch unsere Sachverständigen abgeschlossen ist. Alle anderen Pflege- und Pflanzenschutzarbeiten, die der guten fachlichen Praxis entsprechen, können uneingeschränkt durchgeführt werden.

4. Vorzeitige Rodung oder Neupflanzung

Sollten Parzellen so stark geschädigt sein, dass diese vorzeitig gerodet oder neu gepflanzt werden müssen, so melden Sie dies bitte gesondert telefonisch unter unserer Schadenhotline 089 / 67 82 97-77. Bitte warten Sie in diesen Fällen die Freigabe der Maßnahmen durch unsere Sachverständigen ab.

5. Ergebnis der Schadenermittlung

Die Schadenermittlung wird von unseren Sachverständigen per Tablet-PC durchgeführt. Zur erfolgten Vorbesichtigung sowie über das Ergebnis der Endregulierung Ihrer Schäden erhalten Sie jeweils einige Tage nach dem Besichtigungstermin entsprechende Protokolle per Post zugesendet. Die Entschädigungsabrechnung wird nach Abschluss der Deckungsprüfung ab der Lese erfolgen.

 

Wir möchten Sie gerne vorsorglich um Rücksichtnahme bitten, dass sich aufgrund der großen Anzahl an geschädigten Betrieben die Schadenermittlung über mehrere Wochen erstrecken wird. Bitte geben Sie unseren Sachverständigen deshalb die Möglichkeit zur kooperativen Terminvereinbarung sowie zur einvernehmlichen und zügigen Abwicklung, damit alle geschädigten Betriebe gleichermaßen zeitnah reguliert werden können.

 

Wie auch in den vorangegangenen Frost-Schadenjahren wird die Allianz Agrar AG auch in dieser schwierigen Situation Ihr kompetenter und verlässlicher Partner sein, versicherte Schäden korrekt ermitteln und termingerecht entschädigen.

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