Dauerregen in Bayern

Wie geht es weiter nach dem Hochwasser?

Die bayerische Landesregierung hat für nicht versicherbare Schäden, z.B. Überschwemmung, Soforthilfen angekündigt, um nach dem Fronleichnams-Hochwasser unmittelbar zu helfen.

Die Wassermassen in Bayern ziehen sich langsam zurück, das Ausmaß der Schäden wird in vielen Gegenden jetzt erst richtig sichtbar. Nicht nur für Privathaushalte eine finanzielle Katastrophe, sondern auch für die betroffenen Landwirte und Landwirtinnen. Die bayerische Landesregierung hat deshalb ein Soforthilfe-Programm für Unternehmen der Landwirtschaft angekündigt.

Soforthilfe für bayerische Landwirte und Landwirtinnen

Landwirtschaftliche Betriebe in Bayern können ab sofort Soforthilfen beantragen. Die Staatsregierung hat angekündigt, vor allem bei Schäden zu unterstützen, die nicht versicherbar sind. Der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden beläuft sich auf 50 % des zuwendungsfähigen Schadens, für versicherbare Schäden wird 25 % Zuschuss gewährt, jeweils maximal 50.000 €. Versicherungsleistungen werden angerechnet. Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums.

Was sind versicherbare Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen und was nicht?

Entscheidend für die Versicherbarkeit ist, was der Grund für die Schäden an den Pflanzen ist. Im Rahmen der in Bayern geförderten Mehrgefahrenversicherung (Bayern-Police) sind Schäden durch Starkregen abgesichert. Starkregen gilt als eingetreten, wenn durch kurzzeitige Starkniederschläge Pflanzen entwurzelt, ausgespült oder mit Erde oder Geröll überlagert werden (Erosionsschäden). Auch Verschlämmung/Verkrustung vor dem Auflaufen der Kulturen sowie auf den Flächen stehenbleibendes Niederschlagswasser, die zu einem Umbruchschaden führen können, sind versicherbar. Diese Schäden durch Starkregen können Sie schnell und einfach hier online melden. Unsere Schadensachverständigen setzen sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Als nicht versicherbar gelten Schäden aufgrund übertretender Gewässer (Hochwasser/Überflutung) oder eines ansteigenden Grundwasserspiegels (auch Druckwasser). Für solche Schäden ab 10.000 € ist die Soforthilfe von 50 % des zuwendungsfähigen Schadens gedacht.

Förderung der Mehrgefahrenversicherung in Bayern

2023 startete die bayerische Landesregierung mit der Förderung der Mehrgefahrenversicherung, in der unter anderem auch die Absicherung gegen Starkregen enthalten ist. Sie möchten sich dazu beraten lassen? Informationen zu unserem Förderangebot finden Sie hier. Gerne hilft Ihnen auch Ihr lokaler Ansprechpartner weiter.

Zurück