Achtung, Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Deutschland erreicht. Mit einer Ertragsschadenversicherung der Münchener & Magdeburger haben Sie für diesen Fall vorgesorgt, wir sind an Ihrer Seite. Lesen Sie hier, wie es jetzt weitergeht.

Generelle Informationen zur Situation

Trotz zahlreicher Fälle in unseren Nachbarländern wurden wir von der ASP verschont - bis jetzt. Oberstes Ziel muss es nun sein, die Afrikanische Schweinpest von unseren Hausschweinebeständen fern zu halten. Bitte achten Sie daher auf die strikte Einhaltung von Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen!

Eine Sorge können wir Ihnen schon jetzt nehmen: Das Risiko ASP ist in allen Schweine-Ertragsschadenversicherungen der Münchener & Magdeburger Agrar AG grundsätzlich enthalten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html

Sie sind unmittelbar von behördlichen Maßnahmen auf Grund der Afrikanischen Schweinepest betroffen?

Ihr Betrieb liegt in einem ASP-Restriktionsgebiet oder gilt als Kontaktbetrieb zu einem infizierten Schweinebestand, sodass Sie weder Tiere zu- noch verkaufen können. Für Ihren Schweinebestand wurde bereits die Keulung behördlich angeordnet? Mit der Schweine-Ertragsschadenversicherung haben Sie sich gegen die Afrikanische Schweinepest abgesichert. Um die finanziellen Folgen müssen Sie sich also keine Sorgen machen.

Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, wenn Ihr Betrieb von den oben genannten behördlichen Maßnahmen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest betroffen ist.

Melden Sie Ihren Schaden bitte hier: Onlinemeldung oder unter 089 67 82 97-0.

Wir werden unverzüglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen und die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen besprechen.

Es liegt ein amtliches Ernte- bzw. Bewirtschaftungsverbot für Ihre Flächen vor und Sie sind bei uns dagegen versichert?

Die Ernteverbotsversicherung leistet, wenn Ihre landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des ASP-Gefährdungsbezirks liegen und ein amtliches Ernte- bzw. Bewirtschaftungsverbot vorliegt. Ob Sie staatliche Entschädigungen erhalten, hat auf unsere Auszahlung keinen Einfluss.

Bei Vorliegen eines amtlichen Ernteverbots, senden Sie uns dieses an info@mmagrar.de.

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